Abwasser – Grundlagen

Wenn ihr euch im Beitrag zur Wasserversorgung in Kelkheim den Abschnitt Wasserverbrauch  anseht, werdet ihr euch erinnern:  der größte Teil des  Trinkwassers wird nicht als Trinkwasser genutzt. Der wesentliche Teil des Wasserverbrauchs wird zur Toilettenspülung, für Spül- und Waschmaschine sowie zum Duschen und Baden genutzt.

Bei diesem Gebrauch wird es vielfältig verschmutzt: z.B. mit Urin, mit Wasch- und Spülmitteln, mit Seife und Badezusätzen. Wenn ihr die Toilettenspülung bedient oder den Stöpsel der Badewanne zieht, verschwindet es im Abfluss.

Aber  was passiert dann damit? Ihr werdet es gleich erfahren.

Natürlich gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien  und Satzungen die genau regeln, wie mit Abwasser umzugehen ist. Zu den wichtigsten gehören das Wasserhaushaltsgesetz und das Hessische Wassergesetz. Ohne dieses sehr umfangreiche Regelwerk wären ganz sicher viele oder fast alle Bäche und Flüsse nicht so sauber wie sie es heute wieder sind. Noch vor 20 oder 30 Jahren konnten aufgrund von Verschmutzungen  in vielen Flüssen Fische und viele andere Lebewesen nicht mehr überleben.

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Bild 1: Ausschnitt Gewässergütekarte Fliessgewässer 2010
Bild 1: Ausschnitt Gewässergütekarte Fliessgewässer 2010

Im Jahr 2000 hat die Europäische Union (EU) die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erlassen. Ziel ist unter anderem die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands der oberirdischen Gewässer. Das sind im Stadtgebiet von Kelkheim insbesondere der Liederbach, der Fischbach und der Krebsbach. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie erstellt regelmäßig (erstmals 1970, letzte Aktualisierung 2010) für Hessen eine Landkarte, in der die Wasserqualität der wichtigsten Bäche und Flüsse erfasst wird (die sogenannte Gewässergütekarte). Die Ergebnisse basieren auf einer riesigen Menge an Daten, die ständig an diversen Messstellen entlang der Gewässer erhoben werden.

Der Kartenausschnitt unserer Region zeigt, dass der Liederbach im Stadtgebiet von Kelkheim eine gute „ökologische Zustandsklasse“ hat. Zum Krebsbach und zum Fischbach liegen keine Ergebnisse vor, da sie wohl aufgrund ihrer Größe nicht zu den nach der Wasserrahmenrichtlinie relevanten Gewässern gehören.

(Klaus Höfer, Rotary Club Kelkheim)