Stadtwald Kelkheim – Überblick

Stadt im Grünen

Kelkheim ist eine Stadt im Grünen. Wo immer wir uns bewegen, in weniger als einem Kilometer Entfernung sind wir in einem Park, einem Waldgebiet oder einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Und der Blick auf die Website der Stadt bestätigt uns das.

Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von etwa 3.064 ha (Hektar). Ein ha sind 10.000 Quadratmeter oder eine Fläche von 100 x 100 m. Ein Vergleich: ein Fußballplatz ist ungefähr 100 m lang und 70 m breit, also ungefähr 0,7 ha.

Vom Stadtgebiet sind etwas mehr als 20 % Siedlungsgebiete, also die Flächen für Häuser, Gewerbe und Geschäfte, sowie Straßen, Wege und Plätze mit viel Beton und Asphalt. Aber auch vielen kleinen Gärten.

Dann wird es schon grüner. Rund 35 % der Fläche wird landwirtschaftlich genutzt mit Wiesen, Weiden und Äckern.

Und schließlich kommen wir zum Wald. Fast 42 % (1.285 ha) des Stadtgebietes sind Wälder, das ist mehr als die Fläche von 1.800 Fußballplätzen.

Das entspricht auch dem Flächenanteil von Wäldern in Hessen. Unser Bundesland ist damit Spitzenreiter an Waldflächen unter den Bundesländern. Allein fast 450.000 ha Wald davon gehören zum Staatsforst Hessen.

Viel Grün: Blick vom Zauberberg in Ruppertshain auf Fischbach und den Staufen

Wem gehört der Wald im Stadtgebiet von Kelkheim?

Deutlich über die Hälfte des Waldes im Stadtgebiet (699 ha von insgesamt 1.285 ha oder rund 54 %) gehören der Stadt Kelkheim: der Stadtwald Kelkheim. Unser Thema!

Der zweite große Waldbesitzer mit einer Fläche von etwa 400 ha ist das Land Hessen mit dem Staatsforst Hessen.

An dritter Stelle kommt sicher etwas unerwartet der Stadtwald Frankfurt mit rund 144 ha.

Der verbleibende Anteil von rund 50 ha entfällt auf Privatwald, er gehört also Privatpersonen oder Gesellschaften.

Grundlagen und Planungen

Im Bundeswaldgesetz (Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft) ist die Bedeutung des Waldes kurz zusammengefasst:

„den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern“.

Im hessischen Waldgesetz findet sich eine etwas ausführlichere Beschreibung. Dazu später mehr im Kapitel „Funktionen“.

In diesem Kapitel erfahrt ihr insbesondere, welche Planungen die Stadt Kelkheim als Waldbesitzer durchführen muss.

Betreut durch Hessen-Forst

Der Stadtwald Kelkheim wird von Hessen-Forst betreut. Hessen-Forst ist ein Landesbetrieb von Hessen und betreut rund 400 Reviere in 39 Forstämtern. Neben dem hessischen Staatsforst werden auch Kommunalwälder wie der Stadtwald Kelkheim sowie Privatwald betreut.

Lokal zuständig für den Stadtwald Kelkheim ist das Forstamt Königstein. Der Stadtwald ist Teil der Revierförsterei Kelkheim, zu der noch der Staatsforst auf Kelkheimer Stadtgebiet und der Bad Sodener Stadtwald gehören. Revierförster ist zurzeit Förster Hendrik Bickel.

10-Jahresplanung – Forstbetriebsplanung

Waldbesitzer mit einer Fläche von mehr als 100 ha sind verpflichtet alle 10 Jahre eine Inventur durchführen. Die neue „Forstbetriebsplanung“ in Kelkheim mit Stichtag 01.01.2023 wurde am 8. Juli 2024 vom Stadtparlament genehmigt. Sie folgt auf den Plan von 2012. Die neue Inventur hätte also schon 2022 durchgeführt werden müssen. Aber insbesondere aufgrund des Borkenkäferbefalls hatte sich die Fertigstellung der aktuellen Planung verzögert

Und als Laie kann man sich nicht so einfach vorstellen, wie aufwändig diese Inventur und Planung ist. Vor der Detailplanung ist aber zunächst der Waldbesitzer gefragt, die Stadt Kelkheim. Letztes Wort hat die Stadtverordnetenversammlung, aber vorher wollen viele Bürger mitreden und ihre Interessen vertreten und Vorschläge einbringen.

Zielvereinbarung zur Forstbetriebsplanung

Die Inventur und Planung erfolgt durch den Landesbetrieb Hessen-Forst. Dabei werden die Vorgaben und Zielformulierungen des Waldbesitzers berücksichtigen. Im April 2023 hat unser Bürgermeister als Vertreter der Stadt Kelkheim die „Zielvereinbarung zur Forstbetriebsplanung“ zum Stichtag 1.1.2023 unterschrieben.

Näher erläutert werden die Ziele und ihre Rangfolge im Kapitel „Funktionen“.

Erstellen der 10-Jahresplanung – Inventurarbeiten

Nach der Festlegung der Zielvereinbarung hat sich der Forsteinrichter von Hessen-Forst für viele Monate mit der 10-Jahresplanung 2023 beschäftigt.

Zunächst sind umfangreiche Inventurarbeiten (Zählen, Messen) erforderlich. Was bedeutet das? Die Baumbestände müssen mit ihren aktuellen Vorräten und Zuwächsen ermittelt und die forstlichen Kartenwerke aktualisiert werden.

Abteilungen und jeweiliges Betriebsbuch

Natürlich möchte jeder Waldbesitzer wissen, welche Bäume sich in seinem Wald befinden, z.B. Buchen oder Fichten. Und wie alt sind die Bäume? Wo können Bäume in den nächsten 10 Jahren gefällt werden? Wo sollte welche Baumart neu gepflanzt werden?  Bevor ihr weiterlest, könnt ihr euch ja mal überlegen, welche Informationen noch interessant wären.

Eines kann ich mit Sicherheit sagen: ihr könnt euch nicht vorstellen, welche Informationen vom Forstamt in Königstein über unseren Stadtwald alle vorliegen und dann in der Planung verarbeitet werden. Es ist unglaublich detailliert und kompliziert.

Der Stadtwald ist in 56 sogenannte Abteilungen eingeteilt. Zum Teil gibt es noch Unterabteilungen. Die Abteilungen sind unterschiedlich groß: von 1,1 ha bis 23,9 ha. Die Einteilung in Abteilungen wurde schon im 19. Jahrhundert vorgenommen. Die Pläne und Informationen je Abteilung wurden damals alle noch manuell gezeichnet und geschrieben.

Aktuell sieht das ganz anders aus. Auf dem Bild seht ihr einen Ausschnitt aus der „Forstwirtschaftskarte-Stadtwald Kelkheim“ von HessenForst.  Interessant der Wahlspruch (unten rechts): bei HessenForst heißt es „Mehr Wald-Mehr Mensch“!

Ausschnitt Forstwirtschaftskarte – Stadtwald Kelkheim / Copyright HessenForst

Der Kartenausschnitt zeigt einen Teil des Stadtwaldes nordöstlich von Fischbach in Richtung Schnaidhain. Die Zahlen sind die Bezeichnungen für die zuvor erörterten Abteilungen. Rechts oben sind die Abteilungen 16, 17, 24 und 25. Es sind die im Kapitel Geschichte erläuterten ehemaligen Gemeindewälder.

Durch die unterschiedlichen Farben wirkt das Bild etwas verwirrend. Aber einfach für den Fachmann. Für die Hauptbaumarten im Stadtwald (siehe auch später die Übersichten zu den Baumarten) gilt: Eiche = gelb, Buche = braun und Fichte = blau. In Abteilung 25 dominiert die Eiche.

Und zu jeder Abteilung/Unterabteilung gibt es das sogenannte Betriebsbuch.

Bild Betriebsbuch Abt. 25 – Blatt 1/ Copyright HessenForst

Hier das Betriebsbuch zu Abteilung 25; es gibt noch ein Blatt 2 mit weiteren Detailinformationen, insbesondere zum Vorratsbestand. Für den Laien ist es unmöglich, alle diese Infos zu erfassen und zu verstehen.

Deshalb folgen auch nur wenige zusätzliche Erläuterungen.

Ein Schwerpunkt der Forsteinrichtung ist die Bestandsbeschreibung. Diese Detailinformationen bilden z.B. auch die Grundlage für die später beschriebene Einschlags- und Verjüngungsplanung.

Insgesamt umfasst das Betriebsbuch 480 Seiten. Eine Zusammenfassung dieser Daten bildet die Grundlage für den Schlussbericht zur Forstbetriebsplanung zum 1.1.2023.

Schlussbericht zur Forstbetriebsplanung zum 1.1.2023

Der Schlussbericht zur Forstbetriebsplanung zum Stichtag 1.1.2023 von Hessen-Forst umfasst 25 Seiten (einschließlich Anhänge 31 Seiten). Davon entfallen 15 Seiten auf das Kapitel „Ergebnisse der neuen Inventur“.

Nach der Beurteilung des abgelaufenen Planungszeitraumes bildet die neue 10-Jahresplanung mit der Einschlags-, der Waldpflege- und der Verjüngungsplanung das Herzstück des Schlussberichts.

Eine kleine Auswahl der interessantesten Aussagen des Schlussberichts ist auf den folgenden Seiten zusammengestellt.

Zuerst folgt eine Darstellung, wie die Fläche von 699 ha des Stadtwaldes genutzt wird:

Bild Flächenübersicht/Copyright HessenForst

Aus der Übersicht ergibt sich, dass nicht alle Flächen des Stadtwaldes „regelmäßig“ bewirtschaftet werden (WirB). Bei den sogenannten WarB-Flächen (rund 7 %) handelt es sich um Waldstücke, bei denen sich eine Bewirtschaftung nicht lohnt oder wegen Kompensationsmaßnahmen nicht zulässig ist.

5 % der Betriebsfläche sind Naturwaldentwicklungsfläche. Es sind Waldflächen mit „natürlicher Waldentwicklung und 20-jährigem Nutzungsverzicht“, die im Rahmen des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ ausgewählt wurden.

Mehr dazu später im Kapitel „Funktionen“.

Aus der Zusammenfassung der Einzelinformationen des Betriebsbuches ergibt sich der Bestand sowie weitere wichtige Aussagen, z.B. zum Holzvorrat und zur Altersstruktur.

Baumartengruppen/Copyright HessenForst

Eiche, Buche (einschließlich Hainbuche und Esskastanie) sowie die Edellaubbäume (vor allem Ahorn, Kirsche, Esche, Linde) und die Weichlaubbäume (vor allem Birke, Erle, Pappel) bilden die Gruppe der Laubbäume. Sie bedecken rund 78 % der Fläche und damit 8 % mehr als vor 10 Jahren.

Fichte, Douglasie, Kiefer und Lärche bilden die Gruppe der Nadelbäume mit rund 22 % der Fläche. Insbesondere die Fichte hat rund 7 % Flächenanteil verloren. Dies ist Folge von Windwurf und vor allem des Borkenkäferbefalls seit 2018. Laut Schlussbericht ist die Fichte „im Hinblick auf die Klimaerwärmung und Standortwasserbilanz im Stadtwald Kelkheim nicht standortgerecht und wird weiter an Fläche verlieren“.

In der Übersicht sind außerdem die Holzvorräte in Festmetern angegeben. Hier spielt dann auch das Alter der jeweiligen Bestände eine große Rolle.

Eine weitere Übersicht zeigt die Altersklassen der Baumarten.

Altersklassen/Copyright HessenForst

Die Farben entsprechen den Farben der vorherigen Ansicht (Eiche gelb, Buche braun, usw.). Die Eichen und Buchen bilden nicht nur die größten, sondern auch die mit Abstand ältesten Bestände.

Die Übersicht zeigt, dass über die Hälfte der Fläche mit Bäumen in den Altersklassen größer 80 Jahre bestückt ist.

Beurteilung des abgelaufenen Planungszeitraums und neue Planung

Vor der neuen Planung erfolgt noch eine Beurteilung des abgelaufenen 10-Jahres-Planungszeitraumes.

Dabei wird vor allem auf die Entwicklung der Baumartenanteile mit dem deutlichen Rückgang der Fichtenbestände, vor allem bedingt durch den Borkenkäfer, hingewiesen.

Bezüglich der Holznutzung geht dabei ein deutlich über der Planung liegender Holzeinschlag bei der Fichte von 188 % einher. Insgesamt wurde die Einschlagsplanung zu 83 % erfüllt.

Viel interessanter ist jedoch die neue Planung. 2 Übersichten daraus sind im Folgenden dargestellt.

Zunächst die „Einschlagsplanung“

Einschlagsplanung/Copyright HessenForst

Einige kurze Erläuterungen dazu am Beispiel der Buche, auf die mit 42% der größte Anteil an der jährlichen „Holzernte“ entfällt. Die Mengenangabe erfolgt in Ernte-Festmeter (Efm).

In der Übersicht zum Bestand stehen dagegen Vorrats-Festmeter (Vfm). Wieder eine für den Laien zunächst nicht verständliche Unterscheidung. Ein Vorratsfestmeter „enthält alles Holz > 7 cm Durchmesser inklusive Rinde; rechnerisch gleich 1,25 Erntefestmeter“. Dazu eine interessante Anmerkung: Äste mit einem Durchmesser von < 7 cm dürfen nicht verkauft werden und müssen im Wald verbleiben.

Die „Produktionszeit“ beträgt 140 Jahre. Dann sollte die Buche ihre „Zielstärke“ von 60 cm erreicht haben; d.h. der Durchmesser ist rund 60 cm auf Brusthöhe (= 1,30 m). Dem Durchmesser entspricht ein Umfang von rund 190 cm. Eine einzelne Person kann einen solchen Baum nicht mehr „umarmen“.

Unter „Hauptnutzung“ ist die Ernte von „reifen“ oder „zielstarken“ Bäumen, d.h. mindestens 140 Jahre alten Buchen zu verstehen. Bei einer Ernte von 350 Efm entspricht dies rund 50 – 60 „zielstarken“ Buchen pro Jahr.

Unter „Pflegenutzung“ und „Läuterung“ (Pflegeeingriff in Jungbeständen) wird der Holzeinschlag in nicht zielstarken Beständen zur Pflege verstanden. Bei zu engem Bewuchs können sich Bäume nicht entsprechend entwickeln, sodass regelmäßig zur „Pflege“ auch jüngere Bäume gefällt werden müssen.

Alle im jeweiligen Jahr zu fällende Bäume werden vom Revierförster durch zwei Schrägstriche gekennzeichnet.

Eine weitere wichtige Planung für den neuen 10-Jahreszeitraum ist die „Verjüngungsplanung“.

Verjüngungsplanung/Copyright HessenForst

Bei der Verjüngungsplanung wird unterschieden zwischen Naturverjüngung (67 %) und künstlicher Verjüngung (33 %) durch Pflanzung.

Die Buche verjüngt sich von Natur aus gut, sodass hier Pflanzungen meist nicht erforderlich sind. Ohne forstliche Eingriffe wären die Kelkheimer Wälder langfristig reine Buchenbestände.

Der Schwerpunkt der künstlichen Verjüngung betrifft „die Pflanzung von Eiche, Edellaubbäumen oder Douglasie zur standortgerechten und klimastabilen Wiederbewaldung der sich auflösenden Fichten-Kalamitätsflächen“. Die Fichten-Kalamitätsflächen sind insbesondere entstanden durch erforderliche „Kahlschläge“ nach Borkenkäferbefall.

Das folgende Bild zeigt eine dieser Flächen, die, neben der Naturverjüngung durch Buchen, im Jahr 2022 durch die Pflanzung von Douglasien und Küstentannen aufgeforstet wurde. Es betrifft die Abteilung 25: im Betriebsblatt ist diese Neupflanzung unter „Verjüngungsschicht“ erfasst.

Auffällig sind die Gitter um die Jungpflanzen. Im Schlussbericht heißt es: “Wildverbiss spielt im Stadtwald eine spürbare Rolle. Verbissempfindliche Baumarten (wie Eiche, Edellaubbäume und Tanne) sind ohne Wildschutz kaum zu verjüngen“.

Jährlicher Waldwirtschaftsplan

Ausgehend von der jeweils gültigen 10-Jahresplanung muss jährlich ein Waldwirtschaftsplan erstellt werden. Da die neue Forstbetriebsplanung erst 2024 fertiggestellt wurde, basiert der Plan 2024 noch auf der Forstbetriebseinrichtung von 2012.

Für 2024 wird folgende „Holzernte“ für die vier wichtigsten Baumarten geplant. Wie die Heuernte oder Kartoffelernte gibt es also auch die Holzernte. Weitere Begriffe sind hier „Holzeinschläge“ und „Hiebsatz“. 2012 wurde für die nächsten 10 Jahre geplant, wie viele von den einzelnen Baumarten gefällt werden.

Auszug aus der Sitzungsvorlage für den Waldwirtschaftsplan 2024

Der Plan 2024 sieht unter anderen vor, 1.880 Festmeter Buchen zu „ernten“. Für den „fortgeschriebenen ausgeglichenen Hiebsatz“ wäre ein „Holzeinschlag“ von 2.354 Festmetern möglich gewesen, um weiterhin nachhaltig zu wirtschaften.

„fm“ ist die Abkürzung für Festmeter. Das ist ein Holzwürfel von 1 m Länge, 1 m Breite und 1 m Höhe.

Aber was heißt das nun konkret: Wie viele Eichen oder Buchen werden nun tatsächlich „geerntet“?

Eine „zielstarke“ Buche z.B. hat ein Produktionszeit von rund 140 Jahren und eine Zielstärke von 60 cm (Durchmesser auf 1,30 m Höhe = Brusthöhendurchmesser oder BHD). Eine zielstarke Buche ergibt ungefähr 5 – 7 Festmeter Holz. Bei 1.880 fm entspricht das rund 300 Buchen insgesamt.

Aber es ist dann doch etwas komplizierter. Neben der Ernte zielstarker Bäume gibt es ja noch die Pflegenutzung sowie die sogenannte „Läuterung“, d.h. Pflegeeingriff in Jungbestände, der vorrangig der Sicherung künftig wertvoller Bäume dient. Und bei diesen Jungbeständen kann die Holznutzung je Baum bei unter einem Festmeter liegen.

Waldwirtschaftsplan 2024 – Einnahmen und Ausgaben

Der Wald verursacht Kosten, die im Gesamthaushalt der Stadt, wo alle Einnahmen (insbesondere natürlich Steuern und Gebühren) und Ausgaben (z.B. für Personal, Kindergärten, Straßen usw.) erfasst werden.

Es ist grundsätzlich vorgesehen, dass die Ausgaben für den Wald durch Einnahmen, insbesondere aus dem Holzverkauf, gedeckt werden. Dazu wird jedes Jahr ein Entwurf des Waldwirtschaftsplans vom Forstamt Königstein erstellt, der von der Stadt Kelkheim jeweils genehmigt werden muss.

Der Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2024 sieht Einnahmen von ungefähr 327.000 Euro und Ausgaben in Höhe von 282.000 Euro vor.

In den Einnahmen sind 62.000 Euro zur „Förderung für klimaangepasstes Waldmanagement“ enthalten. Mehr zu der Förderung und den Kriterien erfahrt ihr im Kapitel „Funktionen“.

Von den übrigen Einnahmen entfallen rund 90 % auf den Holzverkauf. Die Menge der Holzernte wird dabei mit erwarteten Preisen je Festmeter bewertet. Die Preise je Festmeter für die jeweilige Holzart unterliegen zum Teil sehr starken Schwankungen. Weitere Einnahmen betreffen vor allem den Verkauf von Weihnachtsbäumen und Holzlesescheinen sowie die Jagdpacht.

Wesentlicher Teil der Ausgaben sind die Kosten für die Holzernte. Erfasst sind auch die Kosten für den Förster des Forstamt Königstein. Und die vielen Waldwege, die wir beim Wandern, Laufen oder Fahrradfahren nutzen, müssen laufend instandgehalten werden.

Stadtwald Kelkheim – Funktionen

In Kapitel „Grundlagen und Planungen“ wurden die zwei Planungstools der Stadt als Waldbesitzer erläutert: die 10-Jahresplanung „Forstbetriebsplanung“ sowie der jährlich zu erstellende Waldwirtschaftsplan.

Es erfolgte ein kurzer Hinweis auf das Hessische Waldgesetz. Darin wird als Ziel genannt, „den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen, als Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen sowie wegen seiner Wirkungen für den Klimaschutz zu schützen, zu erhalten“.

Und vier Funktionen des Waldes werden gelistet:

  1. die Schutzfunktion: “die Umwelt und die Lebensgrundlagen des Menschen, den Naturhaushalt, die biologische Vielfalt, die Landschaft, den Boden, das Wasser, die Reinheit der Luft und das örtliche Klima zu schützen sowie einen Beitrag zum Schutz vor Lärm, Bodenabtrag und Hochwasser zu leisten“
  2. die Nutzfunktion: „nachwachsende Rohstoffe zu produzieren und nachhaltig zu nutzen, insbesondere Holz für die stoffliche, chemische, energetische und thermische Verwendung“
  3. die Klimaschutzfunktion: „Kohlenstoff in möglichst großer Menge im Wald und seinen Holzprodukten zu binden“ und
  4. die Erholungsfunktion: „Menschen einen Erholungsraum zu bieten und das Naturerlebnis zu ermöglichen, zum Genuss von reiner Luft und Ruhe, zur Steigerung der Gesundheit und des Wohlbefindens, zum Spazieren und Wandern, zur sportlichen, naturverträglichen Betätigung, zur Umweltbildung und zur naturverträglichen touristischen Entwicklung“.

Nun wollen wir sehen, wie diese Vorgaben von HessenForst und unserer Stadt umgesetzt werden.

Zielvereinbarung zur Forstbetriebsplanung vom April 2023

Die Planung erfolgt durch die Forsteinrichtungsabteilung von Hessen-Forst. Dabei werden die Vorgaben und Zielformulierungen des Waldbesitzers berücksichtigt. Im April 2023 hat unser Bürgermeister als Vertreter der Stadt Kelkheim die „Zielvereinbarung zur Forstbetriebsplanung“ zum Stichtag 1.1.2023 unterschrieben.

Eine besondere Rolle spielt bei der Planung der Naturschutz. Daher haben bei der Formulierung der Ziele die Naturschutzverbände besonders intensiv mitgewirkt. In der Arbeitsgemeinschaft „AG Naturschutz“ der Stadt Kelkheim haben u.a. verschiedene Naturschutzverbände, z.B. die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, ihre Vorschläge eingebracht.

Ziele und Rangfolge der Ziele

Nun möchtet ihr sicher wissen, welche Ziele unsere Stadt mit dem Stadtwald verfolgt. Und vielleicht auch, ob sich insbesondere in der Rangfolge seit der letzten Planung von 2012 etwas geändert hat.

Die Ziele werden in einer Skala von

  • 5 außerordentlich wichtig
  • 4 sehr wichtig
  • 3 wichtig
  • 2 weniger wichtig bis
  • 1 ziemlich unwichtig

eingeteilt.

Als „außerordentlich wichtig“ werden in der Zielvorgabe 2023 nur noch die naturschutzrechtlichen und Klima-Ziele

  • Schutzfunktionen (Klima, Boden, Wasser) und
  • Lebensraum (Biotop- und Naturschutz)

genannt.

„Sehr wichtig“ sind die beiden Ziele Erholungsfunktion und Holzproduktion. Beide Ziele waren 2012 noch gleichrangig mit den Naturschutzzielen als „außerordentlich wichtig“ eingestuft.

Sehr eng verknüpft mit der Holzproduktion ist das noch gesondert genannte Ziel „Finanzieller Nutzen“. Es wird als „wichtig“ eingestuft, 2012 noch als „Außerordentlich wichtig“. Gemäß den Anmerkungen wird ein ausgeglichenes Betriebsergebnis angestrebt. Ein Defizit würde jedoch zugunsten von Natur- und Klimaschutz sowie der Erholungsfunktion des Waldes akzeptiert. Die Planzahlen für das Wirtschafsjahr 2024 findet ihr im Kapitel „Grundlagen und Planungen“.

Schutzfunktionen – Naturschutz und Klima

Der Naturschutz und der Klimaschutz besitzen also für den Stadtwald Kelkheim in der neuen 10-Jahres-Planung nunmehr oberste Priorität, sie sind die wichtigsten Ziele.

Im Schlussbericht zur Forstbetriebsplanung 2023 ist dazu ausgeführt:

Ziel der Forstbetriebsplanung 2023/ Copyright HessenForst

16 % des Stadtwaldes können unmittelbar den Zielen „Schutzfunktionen“ zugeordnet werden.

Rund 7 % (47,8 ha) der Waldfläche werden als „Wald außerregelmäßigem Betrieb“ (WarB) nicht bewirtschaftet. Es sind Flächen, die nach den Kriterien der Zugänglichkeit (z.B. Steilhänge) sowie nach Kosten/ Nutzen-Abwägung (z.B. kleine, abseits liegende Waldbestände) nicht bewirtschaftet werden. Seit der 10-Jahresplanung 2012 (WarB von 51,3 ha = 7,8 %) sind neue Flächen hinzugekommen. Rund 21,5 ha wurden in Naturwaldentwicklungsfläche umgegliedert.

Das Foto zeigt eine der sogenannten WarB-Flächen. Es erfolgen keine forstlichen Eingriffe. Der umgefallene Baum wird nicht verwertet, sondern „vermodert“ an Ort und Stelle und dient dabei zahllosen Lebewesen als Lebensraum. Aus ökologischen Gründen im Wald belassene abgestorbene Bäume oder Baumreste werden als „Totholz“ bezeichnet.

2023 wurde die neue sogenannte „Naturwaldentwicklungsfläche“ von 32,5 ha (5 % der Gesamtfläche) festgelegt. Es ist eine Waldfläche „mit natürlicher Waldentwicklung und 20-jährigem Nutzungsverzicht“ im Rahmen des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“.

Weitere 4 % sind Teile von 2 Naturschutzgebieten. Sie gehören zu Natura 2000, einem Schutzgebiets-System der Europäischen Union. Es sind sogenannte FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat).

Das Gebiet „Krebsbachtal bei Ruppertshain“ (6,8 von insgesamt 84,4 ha) ist seit 1992 Naturschutzgebiet und seit dem Jahr 2000 Natura FFH – Gebiet.

Das Gebiet „Hangwälder und Felsfluren am Kaisertempel/Martinswand bei Eppstein“ (18,4 von insgesamt 228,7 ha) ist seit 2003 als Natura 2000 – Gebiet anerkannt, liegt aber nur zum Teil im Stadtgebiet von Kelkheim. Hier geht es z.B. um den Schutz des Hirschkäfers.

Für diese FHH-Gebiete gilt ein „Verschlechterungsverbot“. Gemäß der Prüfung durch HessenForst ist eine „naturschutzrechtliche Verträglichkeit“ gewährleistet.

Förderprogramm „klimaangepasstes Waldmanagement“ (KLAWAM)

Im Waldwirtschaftsplan 2024 ist eine Förderung von 62.000 Euro im Rahmen dieses Förderprogramms eingestellt. Im Förderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft heißt es: „Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements“.

Dazu sind insgesamt 12 Kriterien genannt, die gemäß Antrag alle erfüllt werden.

Zertifiziert ist der Stadtwald seit 2005 durch PEFC. Im März 2024 wurde ein bis Ende 2027 gültiges Zertifikat („PEFC-Fördermodul“) erworben, das speziell auf KLAWAM bezogen ist.

PEFC ist ein transparentes und unabhängiges System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die PEFC-Zertifizierung ist damit eine Art weltweiter „Wald-TÜV“. Holz- und Papierprodukte mit dem PEFC-Siegel stammen aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Waldbewirtschaftung.

PEFC ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung „Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“, also ein „Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen“.

Die 12 speziellen Kriterien betreffen u.a. Vorgaben zur Naturverjüngung, zur Kunstverjüngung (vor allem zu standortheimischen Baumarten), den Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmitteln sowie die bereits erläuterte Bereitstellung von 5 % der Waldfläche in „natürlicher Waldentwicklung“.

Etwas genauer werden 2 weitere Kriterien dargestellt: Habitatbäume und Sickermulden.

Habitatbäume

Das Habitatbaumkonzept ist im Stadtwald nicht neu. Schon viele Jahre vor dem KLAWAM – Förderprogramm wurden Bäume mit besonders hohem ökologischem Wert mit einem „H“ markiert und somit dauerhaft aus der Nutzung entnommen.

Die Kennzeichnung und der Erhalt von Habitatbäumen ist Kriterium Nummer 8 im Rahmen von KLAWAM. Ein Habitatbaum „ist ein bereits von Tieren (Specht, Hohltaube, Dohle, Greifvögel o.ä.) und/oder Pflanzen (Pilze) besiedelter Baum, der gesetzlich geschützt ist; kann auch Bäume bezeichnen, die langfristig diesem Zweck dienen sollen“.

Für die Förderung müssen mindestens 5 Habitatbäume pro ha ausgewiesen werden. Das bedeutet für den Stadtwald: rund 3.500 müssen bestimmt werden.

Auf dem Bild seht ihr das „Prachtexemplar“ des Stadtwaldes (mit dem „H“ für Habitatbaum):

Die Buche mit einem geschätzten Alter von rund 130 Jahren steht in der Nähe des Rettershofes. Der Umfang auf Brusthöhe (am 25. Juli 2024) beträgt   rund 380 cm (= Durchmesser von 120 cm). Das „H“ ist etwas verwittert.

Der Revierförster wird nach und nach geeignete Bäume im Stadtwald als Habitatbäume kennzeichnen.

Sickermulden

Kriterium 11 betrifft Maßnahmen zur Wasserrückhaltung. Seit einigen Jahren werden gezielt Sickermulden im Stadtwald angelegt.

Das Foto zeigt eine der neu angelegten Sickermulden in der Nähe des Sportplatzes am Reis. Die Sickermulden begünstigen die Ableitung von Niederschlägen in den Waldboden und tragen zur Vermeidung von oberflächigem Abfluss bei. Zudem bieten sie unzähligen Lebewesen, wie Insekten oder Amphibien einen Lebensraum.

Eine forstliche Karte von Hessen-Forst zeigt die Standorte der Sickermulden. Mitte August 2024 sind deutlich über 50 Sickermulden verzeichnet. Ein Schwerpunkt ergibt sich in einem Gebiet um den Sportplatz am Reis.

Erholungsfunktion

Die Erholungsfunktion wird im neuen 10-Jahres-Planungszeitraum als „sehr wichtig“ eingestuft. In der „Forstbetriebsplanung“ sind dazu jedoch nur wenige konkrete Erläuterungen zu finden:

„Darüber hinaus stark vertreten ist der Wald mit Erholungsfunktion (91%)“,

und

„Bei den jährlichen Aufwendungen wurden die Kosten für Wegeunterhaltung mit 40.000 € relativ hoch veranschlagt, um die Wege für die Erholungssuchenden in gutem Zustand zu erhalten“.

Zur Erinnerung nochmal die Definition im Hessischen Waldgesetz: „Menschen einen Erholungsraum zu bieten und das Naturerlebnis zu ermöglichen, zum Genuss von reiner Luft und Ruhe, zur Steigerung der Gesundheit und des Wohlbefindens, zum Spazieren und Wandern, zur sportlichen, naturverträglichen Betätigung, zur Umweltbildung und zur naturverträglichen touristischen Entwicklung“.

Wandern – Joggen – Radfahren

Wer hat nicht schon von den tollen Voraussetzungen Gebrauch gemacht und im Familien- oder Freundeskreis die Nähe des Waldes für Spaziergänge oder Wanderungen genutzt und ist dabei z.B. in die idyllisch im Wald gelegenen Ausflugslokale Gimbacher Hof oder Zum Fröhlichen Landmann am Rettershof eingekehrt.

Auf der Website der Stadt werden unter der Rubrik „Freizeit“ in den Reitern „Wandern“ und „Radfahren“ mehrere Rundwanderwege und Radtouren empfohlen. Sie führen zum großen Teil auch durch Wälder im Kelkheimer Stadtgebiet.

Grundsätzlich darf nach Bundeswaldgesetz und Hessischem Waldgesetz „jeder Wald zum Zwecke der Erholung“ betreten werden. Daher werden auch 91 % des Stadtwaldes der Erholungsfunktion zugeordnet. Ausnahmen betreffen insbesondere Naturschutzgebiete sowie umzäunte Gebiete, z.B. bei Neuanpflanzungen.

Für Radfahren und Reiten gilt dies jedoch eingeschränkt nur auf befestigten Wegen.

Eine besondere Attraktivität besonders für Jugendliche besitzt der Flowtrail, eine Mountainbike-Route im Kelkheimer Stadtwald zwischen dem Freibad und dem Technischen Betriebshof. Dabei handelt es sich um eine zulässige Ausnahme von dem Radfahrverbot abseits von befestigten Wegen; die Strecke wurde von der Naturschutzbehörde genehmigt.

Der Flowtrail ist eine 500 m lange Mountainbike Route mit 160 Höhenmetern. Er verläuft zwischen 2 Waldwegen und führt kurvenreich bergab durch einen Buchenwald. Es sind meist kleine bis mittlere Sprünge eingebaut.

Der Flowtrail wurde 2022 unter Mitwirkung von Jugendlichen und dem Bauhof der Stadt gebaut.

Das Bild zeigt zwei Mountainbikefahrer auf dem kurvenreichen Parcours bei einem Trainingstag im August 2024.

Nutzfunktion oder Holzproduktion

Die Holzproduktion, auch die Nutzfunktion des Waldes genannt, ist im hessischen Waldgesetz wie folgt definiert:

„nachwachsende Rohstoffe zu produzieren und nachhaltig zu nutzen, insbesondere Holz für die stoffliche, chemische, energetische und thermische Verwendung“

Die Holzproduktion wird in der aktuellen Planung als „sehr wichtig“ eingestuft. Holz wird als nachwachsender und umweltfreundlicher Rohstoff beschrieben.

Im Anhang des Schlussberichts (Glossar) wird Nachhaltigkeit wie folgt definiert: „Bezeichnet die gesetzlich geforderte Fähigkeit eines Forstbetriebes, dauernd und optimal die vielfältigen Leistungen des Waldes zum Nutzen der gegenwärtigen und zukünftigen Generationen zu erfüllen. Wurde 1713 erstmals im Sinne einer positiven Zukunftsgestaltung von dem sächsischen Oberbergmann und Forstmann Hans Carl von Carlowitz in seinem Werk „Sylvicultura oeconomica“ formuliert“.

Im Kapitel „Grundlagen und Planungen“ wurde die Bedeutung der Holznutzung, vor allem der „finanzielle Nutzen“, schon dargestellt. Die jeweils geplanten Holzverkäufe ergeben sich aus der „Einschlagsplanung“ sowie dem jährlichen Waldwirtschaftsplan.

Zum Schutz der Waldtiere werden Baumfällarbeiten im Regelfall nur im Zeitraum Oktober bis Februar durchgeführt.

Die Vermarktung des Holzes zur stofflichen Nutzung (Bauholz) hat Priorität vor der thermischen Nutzung (Brennholz). Der Holzverkauf für die Stadt wird seit 2019 durch die Holzagentur-Taunus übernommen. Hier ist die Stadt zusammen mit über 20 Taunuskommunen Gesellschafter.

Die „Holzernte“ erfolgt nicht mehr wie früher durch eigenes Personal, sondern durch spezialisierte Firmen, die auch die entsprechende Technik bereitstellen.

Zum Zeitpunkt der Ernte ist das Holz im Regelfall über Vorverträge mit Sägewerken bereits verkauft. Käufer von Stammholz sind in der Regel Sägewerke, die Bauholz herstellen. Es wird dann entsprechend der Verträge an den Waldwegen zur Abholung gelagert.

Holz ist ein nachwachsender und umweltfreundlicher Rohstoff. Nach Möglichkeit wird die sogenannte Kaskadennutzung angestrebt. Darunter wird laut Umweltbundesamt (2012) eine Strategie verstanden, um „Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in zeitlich aufeinanderfolgenden Schritten so lange, so häufig und so effizient wie möglich stofflich zu nutzen und erst am Ende des Produktlebenszyklus energetisch zu verwerten“.

Entscheidend ist die jeweilige Holzqualität. Brennholz ist in dieser Nutzungskette also die „letzte“ Option.

Zum Einsatz kommen die beiden wichtigsten Baumarten des Stadtwaldes   Eiche und Buche als Bauholz z.B. in der Möbelbranche (Innenausbau, Treppen, Furniere, Parkettböden, etc.). Ein weiteres Beispiel für langlebigen Einsatz sind auch die Dachkonstruktionen für große Hallen.

Einsatzgebiete der Fichte (und auch anderer Nadelhölzer) sind z.B. Dachstühle, Möbel, Paletten, Verschalungen und Zellstoff in der Papierindustrie.

In der 10-Jahresplanung sind die Holzerlöse je Erntefestmeter bei der Eiche mit 108 Euro, der Buche mit 60 Euro und der Fichte mit 59 Euro angesetzt. Allerdings unterliegen die Marktpreise für Holz jeweils großen Schwankungen. Zu berücksichtigen sind dabei allerdings noch die „Erntekosten“ mit 28 Euro im Durchschnitt.

Brennholz in Kleinmengen bis 10 Festmeter wird von der Stadt jährlich im Amtsblatt angeboten (letztmalig in Kalenderwoche 41 vom 14. Oktober 2023 unter „Brennholzverkauf 2023/2024“). Insgesamt ist der Brennholzverkauf jedoch von geringer Bedeutung.

Für „Sterholz“ in Meterlänge betrug der Preis für einen Festmeter Buchenholz 115 Euro. „Industrieholz“, ganze Baumstämme in einer Länge von 3 – 15 Metern, kostete je Festmeter zwischen 60 Euro (Nadelholz) und 90 Euro (Buche).

Weihnachtsbäume

Im Stadtwald werden jedes Jahr rund 500 – 700 Weihnachtsbäume geschlagen. Von der Pflanzung bis zum Verkauf vergehen im Durchschnitt 7 – 8 Jahre, also ein für den Wald sehr kurzer Zeitraum und dadurch ein ziemlich lohnendes Geschäft.

Das Foto zeigt eine der zwei großen Weihnachtsbaumkulturen in der Nähe des Sportplatzes von Fischbach.

Gepflanzt werden die Weihnachtsbäume aber auch insbesondere in Bereichen, in denen eine „normale“ Nutzung nicht erlaubt ist. So dürfen z.B. unter Hochspannungsleitungen nur Bäume bis zu einer bestimmten Höhe stehen.

Waldjugend – Waldlehrpfad Gundelhardt

Wenn ihr „naturnah“ noch mehr über den Wald erfahren und vielleicht auch aktiv etwas mitgestalten möchtet, könnt ihr euch bei der Ortsgruppe der Deutschen Waldjugend in Kelkheim melden.

Das neue „Hauptquartier“, die Waldhütte an der Gundelhardtstraße, wurde erst vor wenigen Jahren eingeweiht. Sie liegt in unmittelbarer Nähe zum alten Forsthaus und dem „Waldlehrpfad Gundelhardt“.

Der Verein hat über 100 Mitglieder im Alter ab 6 Jahren. Sie sind in 10 Gruppen eingeteilt und treffen sich alle 14 Tage.

Weitere Infos, auch zu den aktuellen Projekten, findet ihr auf der Website der Waldjugend.

Unter anderem hat die Waldjugend auch an der Gestaltung des „Waldlehrpfad Gundelhardt“ mitgewirkt. Auf dem ungefähr 500 m langen Waldlehrpfad sind über 80 verschiedene Bäume und Sträucher zu sehen, darunter sehr viele, die bereits als „Baum des Jahres“ gewählt wurden.

Einen Beitrag „Waldlehrpfad Gundelhardt“ findet ihr auch in „kelkheim-entdecken.de“

Klaus Höfer

Rotary Club Kelkheim

Stand März 2025