Stadtwald Kelkheim – Funktionen
In Kapitel „Grundlagen und Planungen“ wurden die zwei Planungstools der Stadt als Waldbesitzer erläutert: die 10-Jahresplanung „Forstbetriebsplanung“ sowie der jährlich zu erstellende Waldwirtschaftsplan.
Es erfolgte ein kurzer Hinweis auf das Hessische Waldgesetz. Darin wird als Ziel genannt, „den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen, als Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen sowie wegen seiner Wirkungen für den Klimaschutz zu schützen, zu erhalten“.
Und vier Funktionen des Waldes werden gelistet:
- die Schutzfunktion: “die Umwelt und die Lebensgrundlagen des Menschen, den Naturhaushalt, die biologische Vielfalt, die Landschaft, den Boden, das Wasser, die Reinheit der Luft und das örtliche Klima zu schützen sowie einen Beitrag zum Schutz vor Lärm, Bodenabtrag und Hochwasser zu leisten“
- die Nutzfunktion: „nachwachsende Rohstoffe zu produzieren und nachhaltig zu nutzen, insbesondere Holz für die stoffliche, chemische, energetische und thermische Verwendung“
- die Klimaschutzfunktion: „Kohlenstoff in möglichst großer Menge im Wald und seinen Holzprodukten zu binden“ und
- die Erholungsfunktion: „Menschen einen Erholungsraum zu bieten und das Naturerlebnis zu ermöglichen, zum Genuss von reiner Luft und Ruhe, zur Steigerung der Gesundheit und des Wohlbefindens, zum Spazieren und Wandern, zur sportlichen, naturverträglichen Betätigung, zur Umweltbildung und zur naturverträglichen touristischen Entwicklung“.
Nun wollen wir sehen, wie diese Vorgaben von HessenForst und unserer Stadt umgesetzt werden.
Zielvereinbarung zur Forstbetriebsplanung vom April 2023
Die Planung erfolgt durch die Forsteinrichtungsabteilung von Hessen-Forst. Dabei werden die Vorgaben und Zielformulierungen des Waldbesitzers berücksichtigt. Im April 2023 hat unser Bürgermeister als Vertreter der Stadt Kelkheim die „Zielvereinbarung zur Forstbetriebsplanung“ zum Stichtag 1.1.2023 unterschrieben.
Eine besondere Rolle spielt bei der Planung der Naturschutz. Daher haben bei der Formulierung der Ziele die Naturschutzverbände besonders intensiv mitgewirkt. In der Arbeitsgemeinschaft „AG Naturschutz“ der Stadt Kelkheim haben u.a. verschiedene Naturschutzverbände, z.B. die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, ihre Vorschläge eingebracht.
Ziele und Rangfolge der Ziele
Nun möchtet ihr sicher wissen, welche Ziele unsere Stadt mit dem Stadtwald verfolgt. Und vielleicht auch, ob sich insbesondere in der Rangfolge seit der letzten Planung von 2012 etwas geändert hat.
Die Ziele werden in einer Skala von
- 5 außerordentlich wichtig
- 4 sehr wichtig
- 3 wichtig
- 2 weniger wichtig bis
- 1 ziemlich unwichtig
eingeteilt.
Als „außerordentlich wichtig“ werden in der Zielvorgabe 2023 nur noch die naturschutzrechtlichen und Klima-Ziele
- Schutzfunktionen (Klima, Boden, Wasser) und
- Lebensraum (Biotop- und Naturschutz)
genannt.
„Sehr wichtig“ sind die beiden Ziele Erholungsfunktion und Holzproduktion. Beide Ziele waren 2012 noch gleichrangig mit den Naturschutzzielen als „außerordentlich wichtig“ eingestuft.
Sehr eng verknüpft mit der Holzproduktion ist das noch gesondert genannte Ziel „Finanzieller Nutzen“. Es wird als „wichtig“ eingestuft, 2012 noch als „Außerordentlich wichtig“. Gemäß den Anmerkungen wird ein ausgeglichenes Betriebsergebnis angestrebt. Ein Defizit würde jedoch zugunsten von Natur- und Klimaschutz sowie der Erholungsfunktion des Waldes akzeptiert. Die Planzahlen für das Wirtschafsjahr 2024 findet ihr im Kapitel „Grundlagen und Planungen“.
Schutzfunktionen – Naturschutz und Klima
Der Naturschutz und der Klimaschutz besitzen also für den Stadtwald Kelkheim in der neuen 10-Jahres-Planung nunmehr oberste Priorität, sie sind die wichtigsten Ziele.
Im Schlussbericht zur Forstbetriebsplanung 2023 ist dazu ausgeführt:
Ziel der Forstbetriebsplanung 2023/ Copyright HessenForst
16 % des Stadtwaldes können unmittelbar den Zielen „Schutzfunktionen“ zugeordnet werden.
Rund 7 % (47,8 ha) der Waldfläche werden als „Wald außerregelmäßigem Betrieb“ (WarB) nicht bewirtschaftet. Es sind Flächen, die nach den Kriterien der Zugänglichkeit (z.B. Steilhänge) sowie nach Kosten/ Nutzen-Abwägung (z.B. kleine, abseits liegende Waldbestände) nicht bewirtschaftet werden. Seit der 10-Jahresplanung 2012 (WarB von 51,3 ha = 7,8 %) sind neue Flächen hinzugekommen. Rund 21,5 ha wurden in Naturwaldentwicklungsfläche umgegliedert.
Das Foto zeigt eine der sogenannten WarB-Flächen. Es erfolgen keine forstlichen Eingriffe. Der umgefallene Baum wird nicht verwertet, sondern „vermodert“ an Ort und Stelle und dient dabei zahllosen Lebewesen als Lebensraum. Aus ökologischen Gründen im Wald belassene abgestorbene Bäume oder Baumreste werden als „Totholz“ bezeichnet.
2023 wurde die neue sogenannte „Naturwaldentwicklungsfläche“ von 32,5 ha (5 % der Gesamtfläche) festgelegt. Es ist eine Waldfläche „mit natürlicher Waldentwicklung und 20-jährigem Nutzungsverzicht“ im Rahmen des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“.
Weitere 4 % sind Teile von 2 Naturschutzgebieten. Sie gehören zu Natura 2000, einem Schutzgebiets-System der Europäischen Union. Es sind sogenannte FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat).
Das Gebiet „Krebsbachtal bei Ruppertshain“ (6,8 von insgesamt 84,4 ha) ist seit 1992 Naturschutzgebiet und seit dem Jahr 2000 Natura FFH – Gebiet.
Das Gebiet „Hangwälder und Felsfluren am Kaisertempel/Martinswand bei Eppstein“ (18,4 von insgesamt 228,7 ha) ist seit 2003 als Natura 2000 – Gebiet anerkannt, liegt aber nur zum Teil im Stadtgebiet von Kelkheim. Hier geht es z.B. um den Schutz des Hirschkäfers.
Für diese FHH-Gebiete gilt ein „Verschlechterungsverbot“. Gemäß der Prüfung durch HessenForst ist eine „naturschutzrechtliche Verträglichkeit“ gewährleistet.
Förderprogramm „klimaangepasstes Waldmanagement“ (KLAWAM)
Im Waldwirtschaftsplan 2024 ist eine Förderung von 62.000 Euro im Rahmen dieses Förderprogramms eingestellt. Im Förderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft heißt es: „Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements“.
Dazu sind insgesamt 12 Kriterien genannt, die gemäß Antrag alle erfüllt werden.
Zertifiziert ist der Stadtwald seit 2005 durch PEFC. Im März 2024 wurde ein bis Ende 2027 gültiges Zertifikat („PEFC-Fördermodul“) erworben, das speziell auf KLAWAM bezogen ist.
PEFC ist ein transparentes und unabhängiges System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die PEFC-Zertifizierung ist damit eine Art weltweiter „Wald-TÜV“. Holz- und Papierprodukte mit dem PEFC-Siegel stammen aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Waldbewirtschaftung.
PEFC ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung „Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“, also ein „Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen“.
Die 12 speziellen Kriterien betreffen u.a. Vorgaben zur Naturverjüngung, zur Kunstverjüngung (vor allem zu standortheimischen Baumarten), den Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmitteln sowie die bereits erläuterte Bereitstellung von 5 % der Waldfläche in „natürlicher Waldentwicklung“.
Etwas genauer werden 2 weitere Kriterien dargestellt: Habitatbäume und Sickermulden.
Habitatbäume
Das Habitatbaumkonzept ist im Stadtwald nicht neu. Schon viele Jahre vor dem KLAWAM – Förderprogramm wurden Bäume mit besonders hohem ökologischem Wert mit einem „H“ markiert und somit dauerhaft aus der Nutzung entnommen.
Die Kennzeichnung und der Erhalt von Habitatbäumen ist Kriterium Nummer 8 im Rahmen von KLAWAM. Ein Habitatbaum „ist ein bereits von Tieren (Specht, Hohltaube, Dohle, Greifvögel o.ä.) und/oder Pflanzen (Pilze) besiedelter Baum, der gesetzlich geschützt ist; kann auch Bäume bezeichnen, die langfristig diesem Zweck dienen sollen“.
Für die Förderung müssen mindestens 5 Habitatbäume pro ha ausgewiesen werden. Das bedeutet für den Stadtwald: rund 3.500 müssen bestimmt werden.
Auf dem Bild seht ihr das „Prachtexemplar“ des Stadtwaldes (mit dem „H“ für Habitatbaum):
Die Buche mit einem geschätzten Alter von rund 130 Jahren steht in der Nähe des Rettershofes. Der Umfang auf Brusthöhe (am 25. Juli 2024) beträgt rund 380 cm (= Durchmesser von 120 cm). Das „H“ ist etwas verwittert.
Der Revierförster wird nach und nach geeignete Bäume im Stadtwald als Habitatbäume kennzeichnen.
Sickermulden
Kriterium 11 betrifft Maßnahmen zur Wasserrückhaltung. Seit einigen Jahren werden gezielt Sickermulden im Stadtwald angelegt.
Das Foto zeigt eine der neu angelegten Sickermulden in der Nähe des Sportplatzes am Reis. Die Sickermulden begünstigen die Ableitung von Niederschlägen in den Waldboden und tragen zur Vermeidung von oberflächigem Abfluss bei. Zudem bieten sie unzähligen Lebewesen, wie Insekten oder Amphibien einen Lebensraum.
Eine forstliche Karte von Hessen-Forst zeigt die Standorte der Sickermulden. Mitte August 2024 sind deutlich über 50 Sickermulden verzeichnet. Ein Schwerpunkt ergibt sich in einem Gebiet um den Sportplatz am Reis.
Erholungsfunktion
Die Erholungsfunktion wird im neuen 10-Jahres-Planungszeitraum als „sehr wichtig“ eingestuft. In der „Forstbetriebsplanung“ sind dazu jedoch nur wenige konkrete Erläuterungen zu finden:
„Darüber hinaus stark vertreten ist der Wald mit Erholungsfunktion (91%)“,
und
„Bei den jährlichen Aufwendungen wurden die Kosten für Wegeunterhaltung mit 40.000 € relativ hoch veranschlagt, um die Wege für die Erholungssuchenden in gutem Zustand zu erhalten“.
Zur Erinnerung nochmal die Definition im Hessischen Waldgesetz: „Menschen einen Erholungsraum zu bieten und das Naturerlebnis zu ermöglichen, zum Genuss von reiner Luft und Ruhe, zur Steigerung der Gesundheit und des Wohlbefindens, zum Spazieren und Wandern, zur sportlichen, naturverträglichen Betätigung, zur Umweltbildung und zur naturverträglichen touristischen Entwicklung“.
Wandern – Joggen – Radfahren
Wer hat nicht schon von den tollen Voraussetzungen Gebrauch gemacht und im Familien- oder Freundeskreis die Nähe des Waldes für Spaziergänge oder Wanderungen genutzt und ist dabei z.B. in die idyllisch im Wald gelegenen Ausflugslokale Gimbacher Hof oder Zum Fröhlichen Landmann am Rettershof eingekehrt.
Auf der Website der Stadt werden unter der Rubrik „Freizeit“ in den Reitern „Wandern“ und „Radfahren“ mehrere Rundwanderwege und Radtouren empfohlen. Sie führen zum großen Teil auch durch Wälder im Kelkheimer Stadtgebiet.
Grundsätzlich darf nach Bundeswaldgesetz und Hessischem Waldgesetz „jeder Wald zum Zwecke der Erholung“ betreten werden. Daher werden auch 91 % des Stadtwaldes der Erholungsfunktion zugeordnet. Ausnahmen betreffen insbesondere Naturschutzgebiete sowie umzäunte Gebiete, z.B. bei Neuanpflanzungen.
Für Radfahren und Reiten gilt dies jedoch eingeschränkt nur auf befestigten Wegen.
Eine besondere Attraktivität besonders für Jugendliche besitzt der Flowtrail, eine Mountainbike-Route im Kelkheimer Stadtwald zwischen dem Freibad und dem Technischen Betriebshof. Dabei handelt es sich um eine zulässige Ausnahme von dem Radfahrverbot abseits von befestigten Wegen; die Strecke wurde von der Naturschutzbehörde genehmigt.
Der Flowtrail ist eine 500 m lange Mountainbike Route mit 160 Höhenmetern. Er verläuft zwischen 2 Waldwegen und führt kurvenreich bergab durch einen Buchenwald. Es sind meist kleine bis mittlere Sprünge eingebaut.
Der Flowtrail wurde 2022 unter Mitwirkung von Jugendlichen und dem Bauhof der Stadt gebaut.
Das Bild zeigt zwei Mountainbikefahrer auf dem kurvenreichen Parcours bei einem Trainingstag im August 2024.
Nutzfunktion oder Holzproduktion
Die Holzproduktion, auch die Nutzfunktion des Waldes genannt, ist im hessischen Waldgesetz wie folgt definiert:
„nachwachsende Rohstoffe zu produzieren und nachhaltig zu nutzen, insbesondere Holz für die stoffliche, chemische, energetische und thermische Verwendung“
Die Holzproduktion wird in der aktuellen Planung als „sehr wichtig“ eingestuft. Holz wird als nachwachsender und umweltfreundlicher Rohstoff beschrieben.
Im Anhang des Schlussberichts (Glossar) wird Nachhaltigkeit wie folgt definiert: „Bezeichnet die gesetzlich geforderte Fähigkeit eines Forstbetriebes, dauernd und optimal die vielfältigen Leistungen des Waldes zum Nutzen der gegenwärtigen und zukünftigen Generationen zu erfüllen. Wurde 1713 erstmals im Sinne einer positiven Zukunftsgestaltung von dem sächsischen Oberbergmann und Forstmann Hans Carl von Carlowitz in seinem Werk „Sylvicultura oeconomica“ formuliert“.
Im Kapitel „Grundlagen und Planungen“ wurde die Bedeutung der Holznutzung, vor allem der „finanzielle Nutzen“, schon dargestellt. Die jeweils geplanten Holzverkäufe ergeben sich aus der „Einschlagsplanung“ sowie dem jährlichen Waldwirtschaftsplan.
Zum Schutz der Waldtiere werden Baumfällarbeiten im Regelfall nur im Zeitraum Oktober bis Februar durchgeführt.
Die Vermarktung des Holzes zur stofflichen Nutzung (Bauholz) hat Priorität vor der thermischen Nutzung (Brennholz). Der Holzverkauf für die Stadt wird seit 2019 durch die Holzagentur-Taunus übernommen. Hier ist die Stadt zusammen mit über 20 Taunuskommunen Gesellschafter.
Die „Holzernte“ erfolgt nicht mehr wie früher durch eigenes Personal, sondern durch spezialisierte Firmen, die auch die entsprechende Technik bereitstellen.
Zum Zeitpunkt der Ernte ist das Holz im Regelfall über Vorverträge mit Sägewerken bereits verkauft. Käufer von Stammholz sind in der Regel Sägewerke, die Bauholz herstellen. Es wird dann entsprechend der Verträge an den Waldwegen zur Abholung gelagert.
Holz ist ein nachwachsender und umweltfreundlicher Rohstoff. Nach Möglichkeit wird die sogenannte Kaskadennutzung angestrebt. Darunter wird laut Umweltbundesamt (2012) eine Strategie verstanden, um „Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in zeitlich aufeinanderfolgenden Schritten so lange, so häufig und so effizient wie möglich stofflich zu nutzen und erst am Ende des Produktlebenszyklus energetisch zu verwerten“.
Entscheidend ist die jeweilige Holzqualität. Brennholz ist in dieser Nutzungskette also die „letzte“ Option.
Zum Einsatz kommen die beiden wichtigsten Baumarten des Stadtwaldes Eiche und Buche als Bauholz z.B. in der Möbelbranche (Innenausbau, Treppen, Furniere, Parkettböden, etc.). Ein weiteres Beispiel für langlebigen Einsatz sind auch die Dachkonstruktionen für große Hallen.
Einsatzgebiete der Fichte (und auch anderer Nadelhölzer) sind z.B. Dachstühle, Möbel, Paletten, Verschalungen und Zellstoff in der Papierindustrie.
In der 10-Jahresplanung sind die Holzerlöse je Erntefestmeter bei der Eiche mit 108 Euro, der Buche mit 60 Euro und der Fichte mit 59 Euro angesetzt. Allerdings unterliegen die Marktpreise für Holz jeweils großen Schwankungen. Zu berücksichtigen sind dabei allerdings noch die „Erntekosten“ mit 28 Euro im Durchschnitt.
Brennholz in Kleinmengen bis 10 Festmeter wird von der Stadt jährlich im Amtsblatt angeboten (letztmalig in Kalenderwoche 41 vom 14. Oktober 2023 unter „Brennholzverkauf 2023/2024“). Insgesamt ist der Brennholzverkauf jedoch von geringer Bedeutung.
Für „Sterholz“ in Meterlänge betrug der Preis für einen Festmeter Buchenholz 115 Euro. „Industrieholz“, ganze Baumstämme in einer Länge von 3 – 15 Metern, kostete je Festmeter zwischen 60 Euro (Nadelholz) und 90 Euro (Buche).
Weihnachtsbäume
Im Stadtwald werden jedes Jahr rund 500 – 700 Weihnachtsbäume geschlagen. Von der Pflanzung bis zum Verkauf vergehen im Durchschnitt 7 – 8 Jahre, also ein für den Wald sehr kurzer Zeitraum und dadurch ein ziemlich lohnendes Geschäft.
Das Foto zeigt eine der zwei großen Weihnachtsbaumkulturen in der Nähe des Sportplatzes von Fischbach.
Gepflanzt werden die Weihnachtsbäume aber auch insbesondere in Bereichen, in denen eine „normale“ Nutzung nicht erlaubt ist. So dürfen z.B. unter Hochspannungsleitungen nur Bäume bis zu einer bestimmten Höhe stehen.
Waldjugend – Waldlehrpfad Gundelhardt
Wenn ihr „naturnah“ noch mehr über den Wald erfahren und vielleicht auch aktiv etwas mitgestalten möchtet, könnt ihr euch bei der Ortsgruppe der Deutschen Waldjugend in Kelkheim melden.
Das neue „Hauptquartier“, die Waldhütte an der Gundelhardtstraße, wurde erst vor wenigen Jahren eingeweiht. Sie liegt in unmittelbarer Nähe zum alten Forsthaus und dem „Waldlehrpfad Gundelhardt“.
Der Verein hat über 100 Mitglieder im Alter ab 6 Jahren. Sie sind in 10 Gruppen eingeteilt und treffen sich alle 14 Tage.
Weitere Infos, auch zu den aktuellen Projekten, findet ihr auf der Website der Waldjugend.
Unter anderem hat die Waldjugend auch an der Gestaltung des „Waldlehrpfad Gundelhardt“ mitgewirkt. Auf dem ungefähr 500 m langen Waldlehrpfad sind über 80 verschiedene Bäume und Sträucher zu sehen, darunter sehr viele, die bereits als „Baum des Jahres“ gewählt wurden.
Einen Beitrag „Waldlehrpfad Gundelhardt“ findet ihr auch in „kelkheim-entdecken.de“
Klaus Höfer
Rotary Club Kelkheim
Stand März 2025